Die
Führerscheinklassen
Obwohl seit 1998 in Kraft, hat man sich in Deutschland noch
nicht so recht mit den neuen EU-Fahrerlaubnisklassen
angefreundet (deshalb werden in Stellenanzeigen weiterhin
»Fahrer mit Führerschein Klasse 2 gesucht«).
Hier eine Übersicht.
Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B,
C, D, E ist nun grundsätzlich in der Europäischen Union
einheitlich. Das deutsche Zahlensystem wurde also
aufgegeben, es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen
und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.
Es folgt die »Grobstruktur« mit einigen Merkhilfen:
A
bedeutet Motorrad; früher Klasse 1
B bedeutet Pkw; früher Klasse 3
C bedeutet Lkw; früher Klasse 2
D bedeutet Bus; früher KOM-Schein
E bedeutet Anhänger; Anhängerklassen gab es früher
nicht.
Also bisher ist es noch ziemlich klar: A-B-C-D-E, von klein
nach groß.
Außerdem sind da noch
M (wie
Moped) für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h,
L (wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 32 km/h,
T (wie Traktor) für große Zugmaschinen
... und seit Februar 2005 die neue Klasse
S (wie
Spaß?) für Trikes, Quads und Microcars bis 45 km/h.
Sie vermissen die Mofas? Für Mofas gibt es keinen eigenen
Führerschein; hier erwirbt man lediglich eine so genannte
Prüfbescheinigung.
Na, das ging doch, oder? Zugegeben, das war erst der Anfang.
Immerhin müssen wir noch solche Gebilde wie »C1E« erklären:
C1 ist nämlich eine Unterklasse von C (für kleinere Lkw),
und mit dem E darf noch ein Anhänger dran. So gibt es
ebenfalls kleinere Unterklassen für Busse (D1, D1E) und
Krafträder (A1).
Auf dem Kartenführerschein eines Verkehrsteilnehmers, der
sämtliche Führerscheinklassen besitzt, steht summa summarum
die folgende komplexe Formel, die spontan an
Mathematikunterricht erinnert:
[A] [BE] [C1E] [CE] [DE] [MLT]
Dieser Ausdruck entspricht den früheren Klassen »1, 2 und
KOM«. |