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Bei uns erhalten Sie den CityEL und die Leichtfahrzeuge der Firma des französischen Herstellers Aixam - Mega.

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Auf dieser Seite erhalten Sie jede Menge Informationen zum Führerschein der Klasse "S" und den Fahrzeugen die man ab Februar 2005 bereits mit 16 Jahren fahren darf.

 

 

Führerschein Klasse S: CityEL, Quad, Microcar,
Die EU hat bewirkt, dass in Deutschland ab Februar 2005 die Fahrerlaubnisklasse S erteilt wird. Ab 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, gefahren werden. Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen Straßenverkehr innerorts oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.
Mindestalter: 16 Jahre
(Anmeldung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich)
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus. Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:
  • Passfoto
  • Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
  • Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
Fahrzeuge: Dreirädrige KFZ wie das CityEL,
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw).
Befristung: Die Klasse S ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die Klasse S schließt keine andere Führerscheinklasse ein.
Inhaber anderer Klassen: Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)

 

  bei Ersterwerb bei Erweiterung von einer anderen Klasse
Theoretischer Unterricht
Klasse S
14 Doppelstunden 8 Doppelstunden
Theoretische Prüfung
Klasse S
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte 20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
Fahrstunden
Klasse S
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten
Dauer der Fahrprüfung Klasse S 30 Minuten, überwiegend innerorts
Probezeit Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf eine eventuelle spätere Probezeit angerechnet.

Die Führerscheinklassen

Obwohl seit 1998 in Kraft, hat man sich in Deutschland noch nicht so recht mit den neuen EU-Fahrerlaubnisklassen angefreundet (deshalb werden in Stellenanzeigen weiterhin »Fahrer mit Führerschein Klasse 2 gesucht«).

Hier eine Übersicht.

Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich. Das deutsche Zahlensystem wurde also aufgegeben, es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.

Es folgt die »Grobstruktur« mit einigen Merkhilfen:
 

    A    bedeutet  Motorrad; früher Klasse 1
    B    bedeutet  Pkw; früher Klasse 3
    C    bedeutet  Lkw; früher Klasse 2
    D    bedeutet  Bus; früher KOM-Schein
    E    bedeutet  Anhänger; Anhängerklassen gab es früher nicht.

Also bisher ist es noch ziemlich klar: A-B-C-D-E, von klein nach groß.

Außerdem sind da noch

    M    (wie Moped) für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h,
    L     (wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 32 km/h,
    T     (wie Traktor) für große Zugmaschinen

... und seit Februar 2005 die neue Klasse

    S     (wie Spaß?) für Trikes, Quads und Microcars bis 45 km/h.

Sie vermissen die Mofas? Für Mofas gibt es keinen eigenen Führerschein; hier erwirbt man lediglich eine so genannte Prüfbescheinigung.

Na, das ging doch, oder? Zugegeben, das war erst der Anfang. Immerhin müssen wir noch solche Gebilde wie »C1E« erklären: C1 ist nämlich eine Unterklasse von C (für kleinere Lkw), und mit dem E darf noch ein Anhänger dran. So gibt es ebenfalls kleinere Unterklassen für Busse (D1, D1E) und Krafträder (A1).

Auf dem Kartenführerschein eines Verkehrsteilnehmers, der sämtliche Führerscheinklassen besitzt, steht summa summarum die folgende komplexe Formel, die spontan an Mathematikunterricht erinnert:

[A] [BE] [C1E] [CE] [DE] [MLT]

Dieser Ausdruck entspricht den früheren Klassen »1, 2 und KOM«.

 

Bezüglich Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Informationen zum Führerschein der Klasse "S" übernehmen wir keine Gewähr.


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